Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Wir beraten mittelständische Unternehmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen ebenso wie börsennotierte Aktiengesellschaften. Dabei bringen wir nicht nur unsere rechtlichen, sondern auch unseren wirtschaftlichen Sachverstand ein. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei Fragen zur Wahl der Gesellschaftsform, in der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung, der Umstrukturierung von Unternehmen und der Übertragung von Geschäftsanteilen. Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen.

Wir lösen Konflikte bei der Abberufung von Geschäftsführern oder Vorständen, bei Streitigkeiten über den Ausschluss von Gesellschaftern oder bei der Einziehung von Geschäftsanteilen.

Taktische und effiziente Verhandlungsführung ist unsere Maxime. Die Rechte unserer Mandanten setzen wir mit Nachdruck außergerichtlich oder vor den Gerichten durch. 

Wenn Unternehmen gegründet werden, muss die optimale Rechtsform gewählt werden. Unser Notariat hat langjährige Erfahrungen bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie der Ausgestaltung der rechtlichen Stellung der Gesellschaftsorgane. Wir beraten zu:

  • Gesellschaftsform
  • Gesellschaftsvertrag, Satzung
  • Geschäftsordnung
  • Stimmbindungsverträge
  • Treuhandverträge
  • Rechtsstellung der Gesellschaftsorgane

Wir beraten Unternehmen und ihre Gesellschafter im gesellschaftsrechtlichen „Tagesgeschäft“. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Beratung der Vertretungsorgane in gesellschaftlichen Fragestellungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Entwurf von Vollmachten
  • Kapitalerhöhungen
  • Übertragung von Geschäftsanteilen

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern sind wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung.  Wir entwickeln mit unseren Mandanten Trennungs- und Verteidigungsstrategien, setzen diese um und unterstützen bei Konfliktlösungen. Wenn notwendig, setzen wir die Rechte unserer Mandanten bei Gericht durch. 

  • Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Einstweilige Verfügung
  • Beratung bei Abberufung von Gesellschaftergeschäftsführern
  • Mediation

Wir beraten und vertreten Unternehmen und ihre Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) zu Fragen rund um den Beginn und die Beendigung ihrer Organstellung und von Dienstverträgen.

  • Bestellung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträge (Vergütung, Laufzeit, Haftungsreduzierung)
  • Pflichten und Haftung der Unternehmensorgane
  • D&O-Versicherung
  • Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Kündigung von Dienstverträgen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Bei Unternehmensverkäufen und –käufen werden wir regelmäßig hinzugezogen. Auch bei der Umstrukturierung von Unternehmen aus finanziellen, rechtlichen oder strategischen Gründen vertrauen unsere Mandanten auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise: 

  • Unternehmensverkauf
  • Unternehmenskauf
  • Due Diligence
  • Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
Die Anwälte
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Rechtsanwalt (Partner)

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