Handels- und Vertriebsrecht

Wir verstehen das Geschäft unserer Mandanten: Deshalb werden wir regelmäßig bei der Gestaltung der vertraglichen Beziehungen unserer Klienten mit Geschäftspartnern und Kunden hinzugezogen. Wir schöpfen dabei vorhandene rechtliche Spielräume aus und begrenzen die Risiken unserer Mandanten. Unser Ziel bei der Erarbeitung von Verträgen ist, dass diese wirtschaftlich „funktionieren“ und Auseinandersetzungen bei der Vertragsabwicklung vorgebeugt wird.

Wir erstellen und prüfen laufend Verträge im B2B-Geschäft und Verträge mit Endkunden. 

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Dienstverträge 
  • Franchiseverträge
  • Kaufverträge 
  • Lieferverträge
  • Lizenzverträge
  • Leasingverträge
  • Serviceverträge
  • Werkverträge 

Bei der Vertragsgestaltung mit Handelsvertretern sowie in Auseinandersetzungen im Recht der Handelsvertreter verfügen wir über eine hohe Expertise. Wir beraten bei:

  • der Ausgestaltung von Handelsvertreterverträgen bzw. Verträge mit Vertragshändlern und Handelsmaklern
  • der Ausgestaltung von Provisionsmodellen
  • dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters / Vertragshändlers

In der  zivilrechtlichen Vertretung unserer Mandanten vor den ordentlichen Gerichten verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Wir vertreten: 

  • bei der Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen
  • bei Gewährleistungs- und Haftungsfragen
  • im Wettbewerbsrecht
  • in Auseinandersetzungen um Ausgleichsansprüche
  • im gewerblichen Rechtsschutz
Die Anwälte
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Rechtsanwalt (Partner)

Veranstaltungen

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Handels- und Vertriebsrecht Aktuell

09.04.2023

Zeitenwende im Gesellschaftsrecht

Die größte Reform des Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren steht an: Bis Ende 2023 haben bestehende Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neue Rechtslage (gegebenenfalls...