Miete und Immobilien

Das Immobilienrecht gehört seit Jahrzehnten zu den Säulen unserer Kanzlei. Hier sind wir spezialisiert im Mietrecht (Wohnraum- und Gewerbemietrecht), dem Wohnungseigentumsrecht und dem Grundstückszivilrecht.

Tätigkeitsbereich

Im Immobilienrecht beraten wir, gestalten Verträge und vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Dabei profitieren unsere Klienten von unserer langjährigen Erfahrung im Notar- und Anwaltsbereich.

Mandanten im Miet- und Immobilienrecht

Zu unseren Mandanten zählen Haus- und Wohnungseigentümer, Bauträger, Hausverwaltungen, Immobilienkäufer und –verkäufer, Mieter und Makler.

Wir beraten und vertreten Immobilieneigentümer, Verwalter kleiner und großer Mietobjekte, Vermieter und Mieter im Wohnungsraum- und Gewerberaummietrecht. Wir verfügen über eine große Erfahrung in gerichtlichen Auseinandersetzungen auf Vermieter- und Mieterseite. 

  • Vertragsprüfung und Verhandlung
  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Mieterhöhungen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Kündigung von Mietverträgen
  • Räumungsprozesse
  • Prozessführung
  • Bauliche Maßnahmen
  • Vereinbarung von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen

Ein wichtiger Schwerpunkt in unserer Kanzlei ist das Wohnungseigentumsrecht. Hier vertreten wir Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter in immobilien- und gemeinschaftsrechtlichen Fragestellungen. 

  • Abgrenzung Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Bauliche Veränderungen
  • Instandsetzung und Instandhaltung
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Wohnungsverwalter
  • Wohngeld
  • Anfechtung Beschlüsse der Wohneigentümerversammlung

Über besondere Expertise verfügen wir im Grundstückskaufrecht. Wir beraten regelmäßig beim An- und Verkauf von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen. 

  • Beratung Kaufeigentumswohnung
  • Beurkundung Kaufvertrag
  • Abwicklung Bauträgervertrag
  • Mängel der Wohnung
  • Gewährleistungsansprüche
  • Grundstückskaufverträge
  • Due-Diligence-Kaufberatung und -betreuung
Die Anwälte
Rechtsanwältin und Notarin (Partnerin)
Rechtsanwalt (Partner)

Veranstaltungen

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Miete und Immobilien Aktuell

22.05.2024

BGH: Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen bei Gemeinschaftseigentum

Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 22. März 2024 – V ZR 81/23 und V ZR 87/23 – entschieden, dass eine Eigentümerversammlung für Erhaltungsmaßnahmen...
15.04.2024

BGH: Eigentümerin kann nach Löschung einer rechtmäßigen Zwangseintragung keine Umschreibung des Grundbuchs verlangen

Nach einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung im Grundbuch kann die betroffene Eigentümerin nicht die Umschreibung des Grundbuchs verlangen. Ein entsprechender Anspruch ergibt sich weder aus...